Beim Alg II wird der Leistungsanspruch für den Arbeitslosen und seine Familie (so genannte Bedarfsgemeinschaften) gemeinsam ermittelt.Die Personen einer Bedarfsgemeinschaft werden quasi “in einen Topf geworfen”: Die Leistungsansprüche werden zusammengezählt.Dem wird das vorhandene Einkommen und Vermögen aller Personen gegenüberstellt (Bedürftigkeitsprüfung). Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
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