Beim Alg II wird der Leistungsanspruch für den Arbeitslosen und seine Familie (so genannte Bedarfsgemeinschaften) gemeinsam ermittelt.Die Personen einer Bedarfsgemeinschaft werden quasi “in einen Topf geworfen”: Die Leistungsansprüche werden zusammengezählt.Dem wird das vorhandene Einkommen und Vermögen aller Personen gegenüberstellt (Bedürftigkeitsprüfung). Zur Bedarfsgemeinschaft gehören

Di, 12/08/2008 - 10:07 - Themen: , ,