Oft schreiben die Arbeitsgemeinschaften, es seien so und so viel Prozent im Regelsatz enthalten. In Wirklichkeit nehmen sie den Gesamtbetrag der jeweiligen Abteilung statt den die POSITION betreffenden Betrag.Regelsätze im Einzelnen: * Alleinstehend = 347 Euro * Verheiratete Personen = 312 Euro * Kinder unter 14 Jahre = 208 Euro * Kinder über 14 Jahre = 278 Euro

Di, 12/08/2008 - 10:22 - Themen: , ,