Wer eine Mail mit schadhaftem Inhalt an einen Dritten verschickt, ist heute in der Regel durch seine private Haftpflichtversicherung geschützt.
Voraussetzung dafür sei aber, dass der Nutzer seine Daten vorher durch einen Virenscanner geprüft hat, erklärt der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Die Anti-Viren-Software müsse auf dem neusten Stand der Technik sein. Dann zahle die Versicherung in der Regel auch für den Fall, dass Daten bei Dritten unwissentlich Schaden angerichtet haben.

Do, 18/09/2008 - 15:41 - Themen: , , , ,