Im Rechtsstreit um die Vergabe von Gütesiegeln für Versandapotheken hat das Landgericht Darmstadt Verbrauchern zu mehr Transparenz verholfen. Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) müsse bis auf Weiteres die Vergabe seines Qualitätssiegels "Sichere Versandapotheke - BVDVA geprüft" unterlassen, sagte eine Sprecherin des Landgerichts in Darmstadt. Ein entsprechendes Urteil habe die 22. Zivilkammer gesprochen. Das Siegel vermittle den Eindruck, die Qualität der Versandapotheken werde von einer unabhängigen Stelle geprüft.
Themen: Gütesiegel, versandapotheke, Rechtstreit, Transparenz, BVDVA
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