Die aktuellen juristischen Gutachten zur "Online-Durchsuchung" sind sich in zwei Fragen einig: Technisch ist sie kaum machbar, und gegen sie sprechen schwer wiegende verfassungsrechtliche Bedenken
Der Dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat schon vor einem knappen Jahr die "verdeckte Online-Durchsuchung" verboten. In Kürze wird entschieden, ob die Verfassungsbeschwerde gegen deren bisher einzige juristische Ermächtigungsgrundlage, das nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz, Erfolg haben wird.

Mi, 30/01/2008 - 00:03 - Themen: