GEZ : Studenten müssen für Internet-PC Gebühren zahlen



Das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen hat in einem Grundsatzurteil die Rundfunkgebührenpflicht für Computer mit Internetzugang bestätigt. Es komme nicht darauf an, ob am Computer tatsächlich Radio gehört werde. Für die Gebührenerhebung reiche die Nutzungsmöglichkeit aus.

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