Für einen internetfähigen Computer sind nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg Rundfunkgebühren fällig, wenn der Besitzer nicht schon für normale Rundfunkgeräte zahlt. Es spiele dabei keine Rolle, dass in dem PC keine Soundkarte und keine Programme zur Aufzeichnung von Rundfunksendungen installiert sind, hat das Gericht entschieden. Dies gelte auch bei beruflich genutzten Computern. (Az. W 1 K 08.1886)

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