Vor einigen Jahren hätte man die Vorstellung, dass ein Unternehmen einen Gentest von Bewerbern verlangen könnte, als Science Fiction abgetan. Das dies gar nicht so abwegig ist, zeigt der Gesetzentwurf des Kabinetts, welcher gestern verabschiedet wurde. Nicht umsonst hat man nun die Handhabe im Bezug auf einen Gentest geregelt, wenn nicht die Befürchtung des Mißbrauchs bzw. der benachteiligung oder Diskriminierung bestanden hätte.
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