Software-Monopolist verliert seine Hauptargumente im aktuellen Gebrauchtsoftware-Streit/ OLG-Urteil in Sachen Oracle ist noch nicht rechtskräftig und gilt nur für Oracle-Software
Microsoft muss erneut Behauptungen zurücknehmen, die das Unternehmen gegen den Software-Gebrauchthandel verbreitet hatte. Dies haben die Microsoft-Anwälte gegenüber usedSoft rechtsverbindlich erklärt. Damit verliert der Software-Monopolist seine Hauptargumente im Zuge seiner aktuellen Verleumdungskampagne gegen usedSoft. Die Microsoft-Anwälte kamen damit einer einstweiligen Verfügung zuvor und erkannten von sich aus eine Vertragsstrafe an, falls Microsoft die Behauptungen wiederholt.
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