Finanzberatung: Haftung für unseriöse Anlage



Finanzberater haften für Anlegerschaden, wenn sie eine Kapitalanlage wahrheitswidrig als absolut sicher und mit einer Traumrendite von mehr als 100 % im Jahr anpreisen.

Anleger im Ergebnis schadlos gestellt

Am Ende war aus Sicht des betroffenen Anlegers alles gut. Seine fehlinvestierten 250.000 EUR erhielt er mit Hilfe der Staatsanwaltschaft zurück. Bezüglich der an den Finanzberater gezahlten 5.000 EUR Provision und des Zinsverlusts von ca. 12.200 EUR war seine Klage vor dem Landgericht Coburg gegen den Finanzberater erfolgreich. Der Traum von hohen Renditen ist für den Anleger zwar ein unerfüllter Traum geblieben, aber zumindest hatte er unter dem Strich nur Zeit und Nerven, aber kein Geld verloren.

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Bild von mobius
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