Erotikunternehmer feiert gerichtliche Niederlage als Sieg



"Endlich hat ein Oberlandesgericht der Haftung deutscher Provider für pornographische Angebote Dritter einen Riegel vorgeschoben." Mit diesen Worten hat der Mainzer Unternehmer Tobias Huch seine gerichtliche Niederlage bezüglich der Sperrung von Google kommentiert.

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