Das Bundesverfassungsgericht hat die Ratifizierung des EU-Reformvertrags von Lissabon durch die Bundesrepublik unter Auflagen gebilligt. Die Karlsruher Richter entschieden am Dienstag, dass das deutsche Zustimmungsgesetz zum Lissabon-Vertrag mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Ein deutsches „Begleitgesetz“ sei jedoch verfassungswidrig, weil es weder dem Bundestag noch dem Bundesrat ausreichende Beteiligungsrechte zubillige.
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