Eine Angestellte einer Versicherungsgeselschaft, bleibt wegen starker Migräne zuhause. In dieser Zeit wird sie auf FaceBook entdeckt. Als sie wieder zur arbeit geht ist ihr Kündigung schon bereit gelegt, mit der Begründung "Wer auf Facebook surfen kann, kann auch arbeiten".
Mehr: Entlassung: "Wer auf Facebook surfen kann, kann auch arbeiten"
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