Der Jahresultimo rückt näher und damit auch die Steueränderungen, die für 2009 angekündigt sind. Neben all dem Rummel um die die Abgeltungssteuer ist untergegangen, dass eine weitere Vergünstigung für Anleger ab Januar wegfällt. Sie als Anleger haben zum letzten Mal die Chance, ihre Werbungskosten abzusetzen.
Also: Noch gilt, für Einnahmen aus Kapitalvermögen können Sie diesbezügliche Kosten als Werbungskosten geltend machen. Auch wenn keine Kosten angefallen sind, berücksichtigt das Finanzamt von Amts wegen den Werbungskosten-Pauschbetrag von 51 Euro bei Alleinstehenden bzw. 102 Euro bei Zusammenveranlagung.

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