Das Bundeskabinett hat Mitte der Woche ein Gesetz entworfen, um die Rechte geschädigter Anleger zu stärken. Die Anbieter und die Vermittler von Wertpapieren sollen verpflichtet werden, in Zukunft die Beratungen aufzuzeichnen und den Interessenten eine Ausfertigung des Protokolls auszuhändigen. Außerdem soll die Verjährungsfrist für Schäden bei Wertpapieren verlängert werden. Sowohl die Justizministerin als auch die Verbraucherministerin wollen auf diese Weise den Anlegerschutz stärken, doch das Vorhaben steht auf tönernen Füßen, weil der richtige Umgang mit Geld nicht in Gesetze gepresst werden kann.
Mehr: Die Vermögensfrage: Der richtige Umgang mit Geld will gelernt sein

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