[.....]Der Verfassungsschutz ist sich sicher: Die Organisation verletzt die Menschenwürde, lehnt das bestehende Rechtssystem ab, strebt die Kontrolle über ihre Mitglieder an und verunglimpft Kritiker als krank und kriminell. Kurz: Sie agiert am Rande der Verfassungswidrigkeit. Im letzten Bericht der Verfassungsschützer von 2007 heißt es daher: Aus einer Vielzahl von Quellen ergebe sich, dass die Organisation "wesentliche Grund- und Menschenrechte, wie die Menschenwürde, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf Gleichbehandlung, außer Kraft setzen oder einschränken will." Trotzdem haben sich die Innenminister gegen ein mögliches Verbot entschieden. Warum?

Fr, 21/11/2008 - 22:09 - Kategorie:  
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