“Heute schon abGEZockt worden?” Fällt das Stichwort GEZ, schwebt das den meisten Zahlenden im Kopf herum. Eigentlich auch zurecht. Nun hat die GEZ aber endlich einen schönen Schlag ins Genick bekommen. Denn das Verwaltungsgericht in Braunschweig hat nun endlich erklärt, dass die Gebührenpflicht für beruflich genutzte Computer in der Privatwohnung rechtswidrig ist. Die GEZ Gebühr wird also teilweise abgeschafft.
5,52 Euro wollte die GEZ den Selbständigen für beruflich genutzte Computer in der Privatwohnung, in GEZ Kreisen auch als “neuartiges Rundfunkempfangsgerät” bezeichnet, pro Monat aus der Tasche ziehen. Dabei gibt es viele Computer bzw. Selbständige die private Computer nutzen, und damit zwar die technische Möglichkeit hätten den öffentlichen Rundfunk zu empfangen, das Angebot aber gar nicht nutzen. Berühmtestes Zitat ist sicherlich:
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Kommentare
Gute Nachrichten,
aber leider funktioniert der Link so nicht .... ;-)
es grüsst Mystery