Datenschützer klagen, aber ohne Erfolg



Verbraucherschützer mussten einen Rückschlag gegen die Werbeindustrie hinnehmen, denn der Bundesgerichtshof entschied, dass Kunden, die die Paybackkarte "Happy Digits" benutzen und im Vertrag es nicht anders angegeben haben, per Post Werbung von Drittteilnehmern bekommen dürfen.

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