Bundessozialgericht: Harte Urteile für Hartz-IV-Empfänger



Wer von Hartz IV lebt und zusätzlich einen Ein-Euro-Job ausübt muss anfallende Fahrtkosten zum Arbeitsplatz grundsätzlich selbst bezahlen. Empfänger von Hartz IV können von ihrer Arbeitsgemeinschaft (Arge) keine zusätzliche Kostenerstattung beanspruchen, wie das Bundessozialgericht (BSG) urteilte. Zunächst müsse die erhaltene Mehraufwandsentschädigung aus dem Ein-Euro-Job aufgebraucht werden.

Mehr: Bundessozialgericht: Harte Urteile für Hartz-IV-Empfänger

Bild von themenfuchs.de
Weiter:

Kommentare (Neueste zuoberst)

Kommentar hinzufügen

Mit dem Absenden dieses Formulars akzeptierst Du die Mollom privacy policy.

Mehr Beiträge von mir

Regierung will Managern Zügel anlegen

Union und SPD wollen noch vor der Bundestagswahl schärfere Auflagen für Managergehälter durchsetzen. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe...

Fischer lebten 25 Tage in Kühlbox auf dem Meer

Unglaubliche Bilder, und eine unfassbare Story: Eine wackelige rote Box auf dem Meer, darin zwei verzweifelt winkende Männer - zwei...

Grippe und Erkältung: keine Antibiotika

Das Landesuntersuchungsamt in Koblenz hat davon abgeraten, bei einer Grippe oder Erkältung Antibiotika zu nehmen. "Die echte Grippe und...