Wer von Hartz IV lebt und zusätzlich einen Ein-Euro-Job ausübt muss anfallende Fahrtkosten zum Arbeitsplatz grundsätzlich selbst bezahlen. Empfänger von Hartz IV können von ihrer Arbeitsgemeinschaft (Arge) keine zusätzliche Kostenerstattung beanspruchen, wie das Bundessozialgericht (BSG) urteilte. Zunächst müsse die erhaltene Mehraufwandsentschädigung aus dem Ein-Euro-Job aufgebraucht werden.
Mehr: Bundessozialgericht: Harte Urteile für Hartz-IV-Empfänger

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