Bundesarbeitsgericht erlaubt Flashmobs



Neue Tarifkampf-Strategie - Bundesarbeitsgericht erlaubt Flashmobs

Das Bundesarbeitsgericht stärkt eine neue Protestkultur: Es hat den Einsatz von Flashmobs im Arbeitskampf für rechtens erklärt. Die Aktionen, bei denen Bürger über das Internet Massenaktionen organisieren, seien von der im Grundgesetz verankerten Betätigungsfreiheit von Gewerkschaften gedeckt.

Erfurt - Sie organisieren ein Großgelage auf Sylt, bringen die Kanzlerin mit geballtem Jubel aus dem Konzept: Sogenannte Flashmobs (flash = Blitz; mob = Pöbel), bei denen Bürger über das Internet Massenaktionen organisieren, werden ein immer wichtigerer Baustein moderner Protestkultur.

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