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Die Bausparkasse Mainz (BKM) informiert: Für Neuverträge ab 1.1.2009 soll es nur noch Wohnungsbauprämie geben, wenn das Geld tatsächlich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird. Die Aufhebung der Zweckbindung nach sieben Jahren fällt weg. Dadurch haben alle Verträge mit Vertragsbeginn 2009 und später eine unendliche Bindungsfrist. Eine Ausnahme gilt für Bausparer im Alter von bis zu 25 Jahren. Ihnen wird freigestellt, wie sie die Wohnungsbauprämie verwenden.
Mehr: BKM: Bausparen mit Wohnungsbauprämie - neue Regeln ab 2009

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