Vom kommenden Montag, den 1. September, an soll es für Rechteinhaber einfacher werden, die Identität möglicher Urheberrechtsverletzer im Internet etwa nach der illegalen Nutzung von Tauschbörsen aufzudecken. Hintergrund ist das Inkrafttreten des umstrittenen Gesetzes (PDF-Datei) zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Das Vorhaben erleichtert nach Ansicht des federführenden Bundesjustizministeriums "den Kampf gegen Produktpiraterie" allgemein und stärke zugleich die Immaterialgüterrechte. Zu den wichtigsten Neuerungen zählt aber der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegen Dritte, die selbst keine Rechtsverletzer sind. Voraussetzung ist gemäß den Vorgaben des Bundestags, dass ein Verstoß etwa gegen das Urheberrecht "im gewerblichen Ausmaß" stattgefunden hat...

Mo, 01/09/2008 - 06:42 - Themen: , , , ,