Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist ein Mobilfunkprovider verpflichtet, Namen und Anschrift von SMS-Spammern herauszugeben (Az. I ZR 191/04). Fühlt sich demnach ein Handynutzer durch unverlangt zugesandte SMS-Nachrichten belästigt, kann er vom Provider, der die Absendernummer hält, Auskunft verlangen, falls er den Absender zivilrechtlich zur Unterlassung auffordern möchte
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