Bildrechte und Abgebildetenrechte sind zweierlei. Wer Bilder bei Fotoagenturen einkauft, kauft urheberrechtliche Nutzungsrechte ein, selten aber "Reproduktionsrechte" der Abgebildeten.
Vizedirektor B. hatte an der Streetparade 1997 teilgenommen, wurde fotografiert, erschien im Sonntags-Blick, landete daraufhin - alles völlig korrekt - im Bildarchiv und wurde dort anständig verwaltet. Zwei Jahre später, suchte eine Fachzeitschrift "Illustrationsmaterial" zum Thema "Kreativität und Kommunikation". Als mögliches "Material" lieferte das Archiv auch den Vizedirektor in Streetparade-Aufmachung und lockerer Pose an. Prompt fiel die Wahl auf den bunten Vogel, der sich so, zwischenzeitlich zum Direktor befördert, auf dem Cover einer Zeitschrift wieder fand. Nun aber war das Bild zur Illustration eines Fachthemas ausgewählt worden. Das Archivfoto hatte man beim Verlag angefordert und dafür bezahlt.

So, 29/06/2008 - 19:21 - Themen: , , , ,