Arcor muss YouPorn nicht mehr sperren In einem jetzt bekannt gewordenen Urteil (Az. 3-12 O 171/07) hat das Landgericht Frankfurt dem Einspruch von Arcor gegen eine einstweilige Verfügung zur Blockade des Porno-Portals YouPorn.com im Hauptsacheverfahren stattgegeben und eine Verantwortlichkeit des Providers für die dortigen, teils nicht jugendfreien Inhalte verneint. In ihrer Abwägung sei die 12. Kammer für Handelssachen zu dem Ergebnis gekommen, dass der Zugangsanbieter nicht mit zur Rechenschaft gezogen werden könne, erklärte ein Sprecher des Landgerichts gegenüber heise online.
Die gefordertete Google-Sperre durch Arcor wurde jetzt endgültig zurückgewiesen. Bereits Mitte Dezember wurde in erster Instanz entschieden dass Google nicht für die verlinkten Suchergebnis-Seiten verantwortlich ist und somit nicht gesperrt werden muss. In der Urteilsbegründung heißt es, dass es Arcor nicht zuzumuten ist die "unverzichtbare Suchmaschine" zu sperren.
Arcor soll seinen Nutzern den Zugriff auf Google sperren. Vorwurf: Google verbreitet pornografische Inhalte. Darauf drängt die Huch Medien GmbH und hat beim Landgericht Frankfurt eine entsprechende einstweilige Verfügung beantragt. Allerdings versteht sich die Aktion eher als Protest: "Das Gericht soll sagen, ob die Welt am deutschen Wesen genesen soll". Das gleiche Gericht hatte im Fall YouPorn eine vergleichbare einstweilige Verfügung gegen Arcor erlassen.