Seit 2007 sind häusliche Arbeitszimmer nur noch unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar. Befindet sich das Büro außerhalb der Wohnung gelten Ausnahmen, so ein Urteil des Finanzgerichts Köln.
Seit 2007 sind häusliche Arbeitszimmer nur noch unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar. Befindet sich das Büro außerhalb der Wohnung gelten Ausnahmen, so ein Urteil des Finanzgerichts Köln.
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