Video von katzenjens
Pressemitteilung der StA Mannheim vom 11.08.2009.
"Im Zuge der durch die Staatsanwaltschaft Mannheim geführten Ermittlungen gegen die Betreiber der Internetseite opendownload.de wegen des Verdachts des Betruges hat sich ergeben, dass ein die hiesige Zuständigkeit begründender Sitz der Gesellschaft in Mannheim nicht besteht. Die Ermittlungsverfahren wurden daher an die zuständige Staatsanwaltschaft Darmstadt abgegeben und von dort übernommen.
Informationen zu den Verfahren sind über die Homepage der Staatsanwaltschaft Darmstadt unter http://www.sta-darmstadt.justiz.hessen.de unter der Rubrik Aktuelles abrufbar."
Darüber hinaus ist klarzustellen, dass weder die Staatsanwaltschaft
Mannheim, noch die Staatsanwaltschaft Darmstadt Geschädigte zum
Ermittlungsverfahren suchen.Mit freundlichen Grüßen,
Die kürzliche Warnung der Kanzlei Richter Berlin erfolgte nicht ohne Grund: Mittlerweile häufen sich hier die Beschwerden von Mandanten, die sich zweifelhaften Forderungen der Content Services Ltd. ausgesetzt sehen. Mit im Boot ein alter Bekannter der Nutzlosbranche: Rechtsanwalt Olaf Tank.
http://www.kanzlei-richter.com/internet-abofallen/die-kat...
edit 15.11.08: Ich will hier mal noch weitere Links zum Thema einfügen, sobald ich welche finde.
http://www.computerbetrug.de/nachrichten/newsdetails/open...
http://www.teltarif.de/arch/2008/kw46/s31983.html
http://infopirat.com/_betrugsmasche-download-rechnung
http://www.abzocknews.de/2008/10/17/fordert-olaf-tank-auc...
http://www.antiabzocke.net/conserv.php
http://www.kanzlei-richter.com/index.php/verbraucherschut...
-------------
Wie auf Abzocknews nachzulesen ist, gibt es neue Seiten zu opendownload.de:
* NEU!!! desktop-downloads.de
* SOFTWARESAMMLER.DE
* download-24.net
* download-com.net
* office-load.com
* open-office-de.com
* schneller-download.netFolgende Web-Seiten der Content Services
* vornamen-suchen.de
* lehrstellen-infos.de
* wie-anziehend-bist-du.de
* hausaufgaben-schnell-gemacht.de
* grusskarten-suchen.de
* dein-geistiges-alter.de
* himmel-vs-hoelle.de
* rezepte-chaos.de
* songtexte-himmel.de
* jede-frau-abschleppen.de
* fragschnell.de
* opendownload.de
* player-2009.net
* reader-2009.net
* neue-downloads.com
* load2009.com
update 4.2.09: http://www.heise.de/ct/07/20/098/ (mit Musterbriefen)
update 5.6.09:
Themen: Softwaresammler.de, opendownload.de, olaf tank, Content Services Ltd., Abzocke
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Comments
mich hat es auch erwischt
Hallo Leidensgenossen,
mich hat es diese Woche auch erwischt. Ich habe Anfang der Woche Open office downloaden wollen und habe mich im guten Glauben das ich mich bei Open office registiere angemeldet.
Nun habe ich die Rechnung über 96 Euronen erhalten. Zum Glück kenne ich mich mit Verbraucherschutz etwas aus und habe entsprechend geantwortet. Ich bin gespannt was nun passiert. Ein weiterer Glücksfall für mich, ich habe eine Rechtsschutz Versicherung. Zur Not sollen die mich verklagen, wird bestimmt interessant. Eins muss ich denen lassen, die Internet Seite ist eine perfekte Täuschung. Sau gut gemacht (aus der Sicht eines Betrügers).
Kann mir jemand sagen, wo ich eine Info des Verbraucherschutzes (Widerrufsschreiben) im Web finde?
Wäre nett und Danke
Jan12
Ist ja krass... Der Typ
Ist ja krass... Der Typ scheint ja eine richtige Aktion gestartet zu haben... Das ist ja eigentlich schon was für Stern TV. Meine Mitbewohnerin geht heute mit ihrem Vater zur Polizei und wird dort eine Anzeige aufgeben. Den Typen muss doch echt das Handwerk gelegt werden. Wenn ich schon sehe, wieviele sich jetzt hier gemeldet haben, will ich gar nicht wissen, wieviele Menschen der Typ noch angeschrieben hat und wieviele von denen tatsächlich zahlen... Ich glaube, davon wird es genug geben. Ich kapiere echt nicht, wie sich solche Verbrecher frei rumbewegen können und warum man sie nicht Dingfest machen kann. Es ist doch voll offensichtlich, dass dieser Herr Rechtsanwalt sowas von Dreck am stecken hat...
Hm, ja, vielleicht hilft auch eine Sammelklage. Aber ich glaube, bei ner Aktion, die 2005 oder 2006 schon mal war, hatte die Sammelklage auch wenig Erfolg... Aber irgendwas muss glaube ich geschehen und vom Gefühl her habe ich auch das Gefühl, dass der Typ dieses Mal nicht ungeschoren davon kommt. Nur müssen noch mehr Leute, die betroffen sind, auch darauf aufmerksam gemacht werden... Aber die muss man irgendwie erreichen. Bin echt froh, dass ich dieses Forum hier gefunden habe.
So, werde mich jetzt noch mal ein wenig Schlau machen und dann mal schauen, wie es weitergeht.
LG
Simone
opendownload
Hi, die haben eine Macke und der Tank mit dazu. Ich habe gestern Post vom Tank erhalten und soll 138,-€ zahlen, einschließlich seinen Kosten. Dabei habe ich gerade gestern erst die E-Mail mit der Rechnung gesehen. Habe die E-Mail leider gleich gelöscht. Habe schon oft einfach Rechnungen per Mail erhalten über angeblich gekaufte Ware.Die habe ich auch einfach gelöscht.Eine Mahnung habe ich nicht bekommen und auch keinen Zugangscode.Erst wußte ich überhaupt nicht, worum es geht bis mir dann einfiel, das ich Acrobat Reader angeblich kostenlos geladen habe. Ich zahle nicht und der Rechtsanwalt bekommt einen Widerspruch. Mal sehen was dann passiert.
Frank.
Hallo, ich bin auch auf Open
Hallo,
ich bin auch auf Open Download Anfang Oktober reingefallen. Nachdem die erste Rechnung kam, hab ich mich aber etwas dazu informiert und natürlich nicht gezahlt, und es versucht zu widerrufen. Jedes Mal.. Nach einer Woche Ruhe flatterte heute ein Brief vom RA Olaf Tank zu Hause ein. Soll ich darauf antworten oder einfach nichts zun und nur auf den kommenden Mahnbescheid reagieren?
Gruss Anja
Man mir macht das alles
Man mir macht das alles schon etwas Angst muss ich sagen!
Ich will das so schnell wie möglich hinter mich bringen mit dem Scheiß... So ein Mist...
Ich kann gar nicht mehr ruhig schlafen!
So ein MIST!
keine Angst
Hallo Besucher,
das ist genau das, was die Abzocker erreichen wollen.
Man muß ein paar regeln einhalten:
Am Besten per Einschreiben Rückschein einen Wideruf schicken. Bitte keine Kündigung sondern Wideruf!
Dann kannst Du alle Mahnungen usw. getrost ignorieren. Du hast zwar bestätigt, dass Du auf das Widerufsrecht verzichtes, dies ist aber nicht zulässig. Ab Zustellung einer Widerufsbelehrung hast Du 14 Tage Zeit. Ich jedenfalls habe keine Widerufsbelehrung erhalten und ich denke so geht es 100% der Betroffenen. Das Ziel dieser Abzocker ist es, die Leute soweit einzuschüchtern, dass sie früher oder später Zahlen. Auch wenn Du Schreiben von Anwälten erhälst, ist das nichts anderes als wenn Dir eine private Person ein Schreiben schickt. Also ein Anwalt hat erstmal nichts zu sagen. Ich warte getrost daruf verklagt zu werden.... Ich bin mir 100%ig sicher, dass dies nie geschehen wird, denn dann dürfen die Herren auch noch die Gerichtskosten und meinen Anwalt bezahlen....
Also keep cool!!!!!!!!!!!!!!!!!
Gruß
Jan12
Olaf Tank/Opendownload
Hallo!
Bin auch in die Falle von Opendownload getappt und habe gestern auch besagtes Schreiben von RA Olaf Tank erhalten. Habe dann heute, nach dem ich auf dieser und anderen Internetseiten recherchiert habe, Anzeige bei der Polizei erstattet. Dem Beamten war der Fall von zivilrechtlicher Seite klar, das ich die Rechnung nicht bezahlen muss.
Jedoch war er nicht sicher ob in diesem Fall der Tatbestand des Betrugs von Seiten Tank/Content Services Ltd. vorliegt.
Was habt Ihr für Erfahrungen nach Anzeigenerstattung gemacht?
Reaktion?
Hallo Leute! Ich habe heute auch gesehen, dass mir am 12.11. ein Brief mit besagtem Inhalt geschickt wurde. Ich soll angeblich auf hausaufgaben-heute.com nen Vertrag abgeschlossen haben. Die Website habe ich noch nie gesehen!
Wollt ihr auf den Mist wirklich reagieren? Mein BWL Lehrer meinte, einfach ignorieren, jedes Lebenszeichen vermeiden.
Gruß aus der Pfalz
diablo
Abzocker
Hallo Gemeinde,
noch einer mehr den es erwischt hat, ich suchte nach dem Erhalt des Mahnbrief des Herrn Tank im Internet und fand diese aufschlußreiche Seite, werde gleich einen entsprechenden Rückbrief schreiben, kann ja wohl nicht sein. Auf alle Fälle allen Dank, die hier Ratschläge zum Verhalten gegeben haben. Nun kann ich mir vorstellen, wieviel Leute nicht im Internet googeln, bzw. sich hier, oder in anderen Foren nicht zu Wort melden, jedoch die hier gebrachten Ratschläge beherzigen.
Mal sehn was bei rauskommt
wie schaut es aus wenn man
wie schaut es aus wenn man sich zwar reg. hat auf opendownload seite aber die bestätigungs mail nicht anklick ist der vertrag dann auch gültig??? habe nämlich gerade die mail bekommen.
danke im vorraus
Sammelklage
Nachdem das Thema Opendownload und Olaf Tank hier für reichlich Antworten sorgt, und sich die Poster wohl - wenn auch zu unrecht - Sorgen machen, wäre die Überlegung einer Sammelklage, um wenigstens zukünftig Menschen diesen Stress zu ersparen.
Außerdem je schneller hier (zusammen) reagiert wird und je furchtloser die Menschen hier werden, desto fruchtloser wird das auch für Abzocker.
In erster Linie machen diese Menschen Geschäfte mit der Angst der Leute, die dann lieber zahlen, bevor es noch schlimmer kommen könnte. Das ist mies und schäbig, doch so und nur so läuft dieses Geschäft.
Schon allein einen Einschreibebrief mit Rückschein zu verfassen, kostet Zeit und auch etwas Geld. Ich würde das nicht machen, sondern wirklich nur per E-Mail kündigen.
Vielleicht mag ja von Euch jemand was bezüglich eines Aufrufes zu einer Sammelklage online bringen.
Ich habe das auch schon hinter mich gebracht. Heute kann ich mich nur noch an Genealogie.de erinnern. Oder eine Firma hatte mehrfach einfach Geld von meinem Konto abgebucht für SMS die ich dort gekauft haben soll. Ich hasse SMS und ich kannte diese Firma auch nicht. Bei Genealogie.de war ich noch etwas aufgeregt und ängstlich. Mittlerweile gehen mir solche Schreiben am Arsch vorbei.
Wie gesagt, wenn die Preise nicht offen ersichtlich sind, wenn es um eine Abzockerfirma sich handelt, muss sich wirklich niemand Sorgen machen und Angst haben.
Habe noch etwas gegoogelt. Tja, auf die Idee mit der Sammelklage sind schon andere gekommen: http://www.hilfdirselbst.ch/foren/Sammelklage_gegen_Olaf_.... Es gibt mehr Seiten dazu im World Wide Web.
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doch bevor jetzt falsche
doch bevor jetzt falsche hoffnung geweckt wird: in deutschlad gibt es nach meiner kenntnis keine sammelklagen
Schlupfloch / Alternativen
Stimmt, doch es gibt Möglichkeiten: http://de.wikipedia.org/wiki/Sammelklage bzw. Streitgenossenschaft http://de.wikipedia.org/wiki/Streitgenossenschaft
Unterlassungsklagengesetz - UKlaG kommt bei Unterlassungsklagen bezüglich Verbraucherrechts- und anderen Verstößen zum Tragen. Hier müssten Fälle gesammelt werden und an klagungsbefugte Verbrauchschutzverbände weitergegeben werden.
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"Herr" Olaf Tank, opendownload.de
Hallo zusammen
Ich hatte es leider auch nicht richtig gelesen und stamme aus der Schweiz. Auch ich habe ein Schreiben von diesem Olaf Tank erhalten. Reschtsschutz ist eingeschaltet. Mal schauen.
Gruss markus Gfeller
Keine großen Sorgen machen!!! ;-)
Hallo zusammen......folgendes habe ich vor einigen Wochen im Net gefunden!! Bitte lesen und keine großen Sorgen machen!!
Meiner Frau ist das gleiche passiert und wir warten voller Vorfreude auf den weiteren Verlauf! RA-Schreiben des "RA" Tank ist heute bei uns eingetroffen!!
Kugel mich schon seit Stunden vor Lachen auf dem Boden!!!
Achso.....und wer wissen möchte, was "kohlemäßig" auf ihn zukommt, falls der sehr unwahrscheinliche Fall eintritt und die Sache vor Gericht kommt,......sollte gleich mal weiter 'runter scrollen!!
Internetfallen: Rechnung, Mahnung, Mahnbescheid, Inkassobrief
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Wenn Du diesen Beitrag hier liest, hast du wahrscheinlich auch gerade eine Rechnung oder Mahnung für einen dubiosen Internetdienst erhalten. Du hast ein bisschen gegoogelt, bist hier im Forum gelandet. Dann hast du deinen Fall geschildert und gefragt,
* Was soll ich jetzt tun?
* Wie soll ich mich weiter verhalten?
* Ist es bei jemandem schon weiter als bis zur Mahnung gegangen?
* Muss ich das bezahlen?
* Die drohen mit Anwalt, Inkassobüro oder Schufa-Eintrag. Was heißt das für mich?
* Muss ich jetzt Angst vor Gerichtsvollzieher und/oder Pfändung haben?
* Muss ich jetzt einen Widerspruch schreiben?
* Ich wollte widersprechen, aber die E-Mail kam als unzustellbar zurück. Und jetzt?
* Die drohen mit immensen Kosten für mich. Stimmt das?
Woher wir das so genau wissen? Nun, täglich fallen - wie du ja auch - hunderte Internetsurfer auf so genannte Abo- und Vertragsfallen im Internet herein. Allein bei den deutschen Verbraucherzentralen melden sich derzeit jeden Monat(!) 22.000 Betroffene von Abzockereien dieser Art, die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen. Viele der Opfer landen auch bei uns - und stellen eine der obigen Fragen. Meistens fragen die Menschen übrigens, ohne sich durchzulesen, was zu dem Thema schon alles geschrieben wurde. Und das ist schade. Denn die Probleme (und Fragen) sind ja seit drei Jahren - seit es Abo- und Vertragsfallen gibt - immer die gleichen. Und die Antworten auch.
Trotzdem wollen wir hier noch einmal alle deine Fragen beantworten!
Also: Bitte lies dir diesen Beitrag hier genau durch. Wenn nach dem Lesen immer noch Fragen offen sind, melde dich einfach wieder im Forum. Danke!
Beginnen wir von Vorne: Was genau ist dir eigentlich passiert?
Die Anbieter von so genannten Abo- und Vertragsfallen im Internet (das sind die Internetseiten mit großem Anmeldeformular und klein verstecktem Preis) verdienen ihr Geld dadurch, dass sie eine bunte Seite zu irgendeinem Thema ins Internet stellen. Mitten darauf platzieren sie ein großes Anmeldeformular. Und versteckt im Kleingedruckten - meist ganz unten auf der Seite oder in den AGB und damit zunächst nicht sichtbar - schreiben sie, dass die Anmeldung Geld koste.
Wenn sich jemand angemeldet hat (manchmal reicht sogar das Klicken eines Links in einer Werbemail), schicken die Anbieter wenig später eine Rechnung per Mail. Denn man habe ja angeblich einen Vertrag geschlossen. Wird nicht gezahlt, erhöhen die Täter den Druck weiter und weiter, um ihre Opfer zur Zahlung zu bewegen. Denn: Wenn auch nur ein paar Prozent der Rechnungsempfänger zahlen, hat sich das Modell für die Anbieter schon gelohnt.
Das Prinzip der Angstmache
Eine wichtige Rolle bei diesem "Geschäftsmodell" spielen die Mahnungen, Anwalts- und Inkassobriefe, in denen die Anbieter ihr Geld fordern. Ein solcher Brief wird ja auch der Grund sein, warum du bei uns gelandet bist.
Gerade juristische Laien wissen nicht genau, was sie von diesen Schreiben halten sollen. Auch unberechtigte Ängste sind weit verbreitet - was die Anbieter ja beabsichtigen.
Deshalb hier mal kurz und knapp, wie es in hunderttausenden Fällen bisher abgelaufen ist - und wie es mit 99,99 Prozent Wahrscheinlichkeit auch bei dir ablaufen wird:
Der erste Versuch, an dein Geld zu kommen: Man schickt dir eine Rechnung
Du hast eine Rechnung bekommen? Klar, warum nicht. Rechnungen kann jeder verschicken - egal, ob die darin angemeldete Forderung berechtigt ist oder nicht. Das Format (Post, Mail, Fax) ist dabei auch ziemlich egal.
Wenn du also der Meinung bist, dass die Rechnung nicht berechtigt ist, kannst du der Rechnung einmal widersprechen - auf dem gleichen Weg, auf dem du die Rechnung bekommen hast (also Mail oder Post/Einschreiben). Mehr musst du nicht tun, mehr solltest du auch nicht tun. Einsprüche werden von den meisten Anbietern sowieso nicht gelesen. Ach ja: Wenn ein dubioser Anbieter deine - echte - Anschrift nicht kennt, solltest du sie ihm auch in deinem Widerspruch nicht unbedingt mitteilen.
Wer einer Rechnung einmal widersprochen hat, muss danach gar nichts mehr tun - egal, wieviele Mahnungen in der gleichen Sache noch eintrudeln. Es reicht, dass man einmal widersprochen hat. Das ändert sich erst, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eintrudelt (was in 99,999 Prozent der Fälle nicht passiert, aber auch kein Beinbruch wäre). Dann erst muss man wirklich reagieren. Dazu weiter unten aber mehr.
Muss man der Rechnung überhaupt widersprechen?
Dazu wirst du von jedem eine andere Antwort hören. Die einen sagen "ja", die anderen "nein". Das ist zwar unbefriedigend, aber es lässt sich nicht ändern. Aus folgendem Grund:
Die reine Lehre (die von seriösen Geschäftsleuten "auf der anderen Seite" ausgeht, nicht von dubiosen Anbietern) besagt, dass man einem ungewollten Vertrag widersprechen sollte, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. Andererseits aber kommt regelmäßig kein Vertrag zustande, wenn man davon ausgehen darf, nur an einem Gewinnspiel teilzunehmen oder sich kostenlos zu registrieren. Bei den Abo- und Vertragsfallen im Internet gibt es daher keinen kostenpflichtigen Vertrag - und nichts, dem man widersprechen müsste. Damit erübrigt sich auch der Widerspruch.
Das ist etwas verwirrend, stimmt. Aber genau deshalb können wir (und auch sonst niemand) dir auch keine wirklich endgültige Antwort geben, ob man einer - unberechtigten - Rechnung von diesen Anbietern widersprechen muss. Einige Betroffene haben widersprochen und sind damit gut gefahren. Viele andere Betroffene haben sich nicht gerührt - und passiert ist ihnen außer zig Mahnungen und Inkassobriefen auch nichts. Die Entscheidung liegt also weiterhin bei dir.
Was ist, wenn man man widerspricht (die Mitgliedschaft ablehnt), aber die Mail kommt als "nicht zustellbar" (MAILER-DAEMON) zurück?
Das ist nicht dein Problem, sondern das Problem des Anbieters. Wer Geschäfte per Fernabsatz macht ist dafür verantwortlich, dass er auch für Korrespondenz erreichbar ist. Das hat schon 2002 das Kammergericht Berlin entschieden. Für dich als Betroffenen heißt das: Es genügt, wenn du Widerruf oder Kündigung auch wirklich abschickst. Erhälst du dann die Nachricht, dass deine Mitteilung nicht zustellbar ist, hebe die Nachricht (Mail, Fax, Ausdruck) einfach nur gut auf. Um mehr musst du dich dann nicht mehr kümmern.
Was ist, wenn ich minderjährig bin?
Dann kannst du Aboverträge ohnehin nur mit Genehmigung deiner Eltern abschließen. Heißt: Wenn du irgendwas abgeschlossen hast, müssten deine Eltern dem zustimmen, sonst ist der - angeblich geschlossene - Vertrag sowieso nicht gültig. Also sprich mit deinen Eltern über die Falle, in der du gelandet bist und sag ihnen, sie sollen diese Tipps hier lesen.
Die Mahnung oder Zahlungserinnerung, oder: Der Druck wird größer
Wenn du die fragwürdige Rechnung nicht bezahlst, weil du dich abgezockt fühlst, wirst du wenige Wochen später neue Post/eine neue Mail bekommen: eine Mahnung. Auch eine solche Mahnung oder Zahlungserinnerung kann von jedem verschickt werden - unabhängig davon, ob die Geldforderung nun berechtigt ist oder nicht. Wer schon der ersten Rechnung widersprochen hat, muss sich davon nicht irritieren lassen - er hat alles getan, was nötig sein könnte.
Übrigens: Auch viele Menschen, die widersprochen haben, haben weiter Mahnungen und Drohbriefe bekommen. Das gehört bei Abzockern zum Prinzip: Sie wollen ihre Opfer "weichklopfen". Wir haben dafür sogar einen Namen: Inkasso-Stalking.
In ihren Mahnungen arbeiten die Anbieter von Abo- und Vertragsfallen sehr oft mit üblen Drohungen. Die Rede ist von Schufa-Einträgen, Verlust der Kreditwürdigkeit, drohenden Einträgen in Schuldnerverzeichnissen, sogar Gehaltspfändungen stünden angeblich ins Haus. Nichts davon ist wahr! Weder die Dienste-Anbieter selbst, noch ihre Anwälte oder Inkassofirmen können einfach so Konten pfänden, Einträge bei der Schufa veranlassen oder Ähnliches. Dazu bräuchten sie erst einmal einen so genannten gerichtlichen Titel. Wir kommen später noch dazu. Und noch etwas: Manchmal drohen dubiose Anbieter auch mit Strafanzeigen wegen Betruges. Auch das kann man sehr gelassen sehen. Dir als Opfer kann es nur recht sein, wenn sich Polizei oder Staatsanwaltschaft mit der Abzocke beschäftigen - dem Täter nicht.
Briefe von Anwälten und Inkassofirmen
Bei ihren Versuchen Geld einzutreiben, setzen die Diensteanbieter sehr oft Anwälte und Inkassofirmen ein. Was sie dabei natürlich nicht erwähnen: Anwälte und Inkassofirmen dürfen nicht mehr als jede Privatperson auch. Trotz ihrer oft klangvollen Namen. Man sollte sich also nicht einschüchtern lassen, wenn statt der Firma XYZ aus Dubai, Großbritannien oder Schweiz plötzlich eine Inkassofirma XY oder ein Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin XYZ die Mahnung schickt. Wenn du der ersten Rechnung widersprochen hast, müssen dich die folgenden Schreiben nicht mehr interessieren bis zum Mahnbescheid.
Wichtig: Verwechsle Mahnschreiben nicht mit dem gerichtlichen Mahnbescheid!
Ist es in solchen Fällen schon weiter als bis zu Mahnungen gekommen?
So gut wie nie. In den vergangenen zwei Jahren wurden zig-hunderttausende Rechnungen und Mahnungen von den Anbietern solcher Abo-Fallen im Internet verschickt. In genau zwei Fällen versuchten dubiose Anbieter ihre angeblich bestehenden Forderungen vor Gericht einzutreiben - und beide Fälle verloren sie, nicht die Rechnungsempfänger. Sowohl Amtsgericht München als auch Amtsgericht Hamm stellten fest, dass man Rechnungen nicht bezahlen muss, wenn die Forderungssteller auf ihren Internetseiten nicht klar und deutlich auf die Kostenpflicht ihrer Angebote hinweisen.
Haben Opfer dubioser Internetdienste schon mal einen Schufa-Eintrag bekommen, weil sie nicht bezahlten?
Kurz und bündig: Nein.
Der Gerichtliche Mahnbescheid
Etwas ganz anderes als die normalen Mahn- und Inkassobriefe ist der gerichtliche Mahnbescheid.
Wenn jemand von einem anderen Geld will, kann er nach fruchtlosen Mahnungen zu seinem zuständigen Amtsgericht gehen und dort den Erlass eines Mahnbescheids beantragen. Das Gericht prüft den Antrag auf formelle Richtigkeit und schickt den Formbrief dann an den vermeintlichen Schuldner. Achtung: Das Gericht prüft in diesem Stadium nicht, ob das Geld zu Recht gefordert wird - oder ob die Forderung womöglich erstunken und erlogen ist!
Wenn du als Empfänger dem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprichst (dazu genügt ein Kreuzchen auf dem Mahnbescheid und die Rücksendung ohne Begründung), ist wieder der Gläubiger dran. Er muss jetzt einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Tut er das nicht, ist der Fall wieder erledigt.
Widerspruch gegen Mahnbescheid, Klage und Prozess
Wenn der angebliche Schuldner (also du) dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen hat (ich sage nur Kreuzchen, siehe oben), muss wieder der Dienste-Anbieter 'ran. Er muss jetzt einen Antrag auf Durchführung des "strittigen Verfahrens" stellen. Damit geht die Sache in ein Klageverfahren. Und erst wenn er das getan hat, kommt es irgendwann einmal zum Prozess. Dann wird ein Richter - zum ersten Mal überhaupt in dem ganzen Mahnverfahren - prüfen, ob der Anbieter wirklich einen Anspruch auf das geforderte Geld hat. Das heißt aber auch, dass der Anbieter, der sich in der Regel hinter einer Briefkastenfirma versteckt, aus der Deckung kommen muss. Und es bedeutet, dass der Richter sich die Internetseite genau ansehen und prüfen wird, ob auf dieser damals klar und deutlich über die Zahlungspflicht informiert wurde. Wenn der Internetdienst wirklich Geld von dir will, muss er jetzt vor Gericht nachweisen, dass zum Zeitpunkt deiner Anmeldung die Kostenpflicht klar und deutlich zu erkennen war.
Der Vollstreckungsbescheid
Jetzt der andere Fall, ohne Prozess. Wenn du als Empfänger dem Mahnbescheid nicht widersprochen hast, kann der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Der wird dann vom Gericht erlassen und dir, dem Schuldner, übermittelt. Erst wenn du jetzt wieder keinen Einspruch einlegt, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Dann könnte zum Beispiel gepfändet werden.
Und was für Kosten drohen mir schlimmstenfalls?
Da bietet sich ein Blick in einen Online-Prozesskostenrechner an. Gehen wir mal davon aus, ein dubioser Anbieter will für einen merkwürdigen Dienst 90 Euro, schaltet tatsächlich einen Anwalt an und zieht dann (was höchst unwahrscheinlich ist) allen Ernstes vor Gericht. Würdest du den Fall dann wirklich verlieren (was völlig unwahrscheinlich ist), kämen schlimmstenfalls knapp 160 Euro Kosten auf dich zu:
Zitat von Prozesskostenrechner bei Spiegel Online :
Gegenstandswert: 90,00
Kläger beauftragt Anwalt: ja
Beklagter beauftragt Anwalt: nein
Prozess ist Berufungsverfahren: nein
Anwaltsgebühren: 62,50
Auslagenpauschalen: 7,50
Umsatzsteuer (19 %): 13,30
Gerichtskosten: 75,00
Gesamtkosten: 158,30
Wenn Anbieter in ihren Drohbriefen also von Horror-Summen schreiben, lügen sie dich glatt an.
Ganz zum Schluss noch der Hinweis: Obige Ausführungen sind sehr vereinfacht.
Stand dieser Informationen: 25. August 2008
__________________
opendownload.de
Übrigens ist Content Services Ltd., Mannheim, durch den Bundesverband der Verbraucherzentralen wegen unangemessener Benachteiligung der Verbraucher durch AGB sowie fehlender Endpreisangabe bei opendownload.de bereits abgemahnt worden (vgl. www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_internet.pdf)
Olaf Tank
Bams vom 9.11.08
Es ist kein Vertrag zustande gekommen. Hilfsweise erkläre ich den Widerruf, der mangels ausreichender Belehrung- auch noch rechtzeitig ist.
Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung, weil lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und kein kostenpflichtiges Abo.
Ich werde keinerlei Zahlung leisten.
Name und Vertragsnummer nicht vergessen Rückschein oder bestätigen lassen(von der Post)
Viel Glück Andreas
Olaf Tank
Tschuldigung, ist etwas stumpf geantwortet, habe nur antworten wollen auf die Frage von, finde ich nicht wieder, nach einem Text für den Widerspruch, wie gesagt habe ich aus der BamS ,ist bestimmt nicht das Heilmittel für die Ewigkeit, da müssen wir schon selbst hin und mit diesem HERREN persönlich sprechen?!?! bin auf jeden Fall dabei , natürlich möchte ich keinen Aufstand provozieren, aber ein persönliches Gespräch, für mich kein Problem?!?!?!? Ist dies legal, ist der HERR olaf tank legal?!?!
Medien
Vielleicht kannst Du über einen Fernsehsender ein direktes, persönliches Gespräch mit Olaf Tank erreichen. Doch ich glaube nicht, dass er Dir was sagen würde, mit dem Du wirklich was Konstruktives anfangen kannst. Und ohne Fernsehkamera? Er wird zu einem Gespräch wohl kaum bereit sein, ausweichen und das Weite suchen.
Der wird nur bedingt vor Gericht was sagen.
Ich denke er ist sich dessen was er hier tut doch recht bewußt. Es ist ja nicht so, dass hier jemand unwissentlich einen Fehler begeht, sondern wissentlich mit dem oberflächlichen Lesen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Angst der Menschen Geld gemacht wird.
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hi... hab eine Frage, hab
hi...
hab eine Frage, hab mich leider auch bei opendownload angemeldet und jetzt eine email bekommen mit einer rechnung von 96 euro!
soll ich nun widerspruch musterbrief einer verbraucherzentrale dort hinschicken und wenn ja per email oder brief und dann an welche adresse?
vielen dank für eure hilfe
Gelesen?
Hast Du schon gelesen was bislang hierzu geschrieben wurde? Es macht nicht den Eindruck. Ich finde, man muss nicht für jede wiederholte Frage alles wiederholen, sondern - zumal ohnehin alles in einem Thread ist - kann man auch selbständig Informationen sich herausziehen.
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opendownloadfalle
Hallo! Wie ist das aber, wenn ich die AGB`s angeklickt, aber nicht gelesen habe, muß ich dann auch den Betrag von 96,00 Euro bezahlen? Achso, muß ja erst mal die Vorgeschichte erzählen: Also, ich wollte mir den Acrobat Reader herunterladen, da ich für den Hermespaketschein diesen Acrobat Reader brauche und bin über Google direkt auf dieser Sch... Seite gelandet, hab meine ganzen Daten hinterlassen und auch diese AGB`s abegehakt, aber nicht gelesen, jetzt muß ich für 1 Jahr insges. 96,00 Euro bezahlen,wie komme ich aus dieser Falle wieder raus und muß ich die 96 Euro bezahlen? MfG
hi leute ich hoffe mal, dass
hi leute
ich hoffe mal, dass ihr mir weiterhelfen könnt. habe auch ein problem wegen opendownload.. also folgendes hat sich zu gespielt..
ich wollte mir ein programm (adobe flash player) runterladen, dazu musste ich mich registrieren. habe mich dann registriert, ohne dass ich rechts daneben die folgenden informationen beachtet habe. "Durch Drücken des Buttons 'Anmelden' entstehen Ihnen Kosten von 96€ inkl. Mehrwertsteuer pro Jahr (12 Monate zu je 8 Euro). Vertragslaufzeit 2 Jahre." natürlich habe ich unten auch beim häckchen den zusatz mit dem Verzicht auf mein Widerrufsrecht übersehen.
also nachdem ich mich angemeldet habe, ist eine e-mail mit dem aktivierungslink gekommen. ich hab auf den geklickt und mir dann den adobe flash player runtergeladen.
am nächsten tag bekomme ich eine e-mail mit rechnung von opendownload, dass ich 96 euro bis zum 23.11. überweisen soll, und dass ich kein recht auf ein widerrufsrecht mehr habe..
tja das krasse ist eigentlich, dass ich mich unter falschen angaben, sprich name, geburtstadtum und adresse angemeldet hab. ich hab wirklich gedacht, dass das ganze kostenlos sei und von dem her wollte ich ned wirklich mit meinen richtigen angaben rausrücken.
ich wär ja eigentlich auch bereit für meine dummheit die insgesamt 192 euro für die 24 monate zu bezahlen. aber das blöde ist dann eigentlich die kündigung, wegen den falschen angaben..
also ich glaube, dass ich so ziemlich alles falsch gemacht habe, was man da falsch machen kann. ich bräuchte jetzt nur hilfe, wie ich aus der sache wieder rauskommen kann. hat wer einen vorschlag?
ich glaube nämlich, dass content services ltd. nur darauf wartet, mich anzuzeigen, weil ich mich unter falschen namen angemeldet hab.
wie gesagt, ich wär echt bereit das geld zu zahlen. habe nur angst, dass mich der RA von denen wegen den falschen angaben anzeigt.
ans telefon von denen geht auch keiner ran, und meine e-mail an ihren support unter support-online-center wurde auch ned beantwortet.
also was soll ich machen, bin echt am verzweifeln und kann nachts nicht mehr ruhig schlafen. soll ich einfach das geld überweisen, und mich wegen den falschen angaben selbst bei der polizei anzeigen?
bitte ganz dringend um hilfe!
danke für eure mühe
Also das is echt ne scheiße
Also das is echt ne scheiße dieses opendownload.de...
so zockt man Leute ab...
ICh hab auch ne Rechnung bekommen von 96 euro. und ich hätte auch kein problem die 96 euro zu zahlen... eh mir der ganze papierkram entgegenkommt. und dann is das auch abgehakt.
Ich hab auch ein falsches geburtsdatum angegeben. naja und deshalb mache ich mir auch sorgen.
Aber wie soll er denn rausfinden, wer du bist, wenn du nur falsche angaben gemacht hast!? Naja ich hab davon auch keine Ahnung.
Werd dann halt das Geld überweisen denke ich mal, eh da papierwust auf mich zu kommt... und wegen ner Kündigung habe ich auch schon angefragt, denn nach den 2 Jahren will ich damit nix mehr zu tun haben...
hi leute ich bin's nochmal,
hi leute
ich bin's nochmal, der besucher von 18.11.2008 um 16:34..
hat es bei mir noch einen sinn, dass ich auf mein widerrufungsrecht bestehe, obwohl ich schon einen dienst (adobe flash player gedownloadet) in anspruch genommen habe. soll ich denen von opendownload eine widerrufung schicken? oder soll ich einfach den betrag zahlen. mein problem ist ja immer noch der mit den falschen daten. aber nachdem was ich jetzt weiß, ist es nicht strafbar, wenn man falsche angaben gemacht hat. so lange man diese nicht willentlich für betrug gemacht hat.. und ich würd das geld echt zahlen, dass ich dann meine ruhe habe.
soll ich denen von opendownload sagen, dass ich falsche angaben gemacht habe, das geld zahlen und einfach jetzt schon kündigen?
kann mir bitte jemand helfen? mir geht's echt nimma gut und ich bin total am verzweifeln!
hi verzweifelter
hi verzweifelter,
1. ist der Adobe Fashplayer gratis
2. hast du mal die anderen Posts gelesen? Vor allem auch den unter deinem? dort steht: wohin wollen die denn die Mahnung etc. schicken, wenn du ne falsche adresse angegeben hast?
3. im Hauptbeitrag (u.a.) stehen noch mehrere Links
Einfach mal n bissi lesen, da stehen ne Menge Tipps - entscheiden musst du dann schon selber
*das ist keine Rechtsberatung*
grüssle Mystery
hi mystery ja auf der
hi mystery
ja auf der homepage steht folgendes..
Lizenz:
Freeware
Freeware ist Software, die vom Urheber zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt wird
zu 2. ich habe mir die anderen posts durchgelesen, aber der gleiche fall war leider ned dabe.. in e-mail, den ich von content services ltd. bekommen habe, stand das hier..
Sollten Sie bei der Angabe Ihres Geburtsdatums 18.08.1971 falsche Angaben gemacht haben,
liegt ein Betrugsdelikt vor. Eine Strafanzeige behalten wir uns diesbezüglich vor.
Ihre IP-Adresse (meine IP habe ich mal rausgenommen, aber bei der mail stand die drauf) haben wir bei der Anmeldung
(genauer Zeitpunkt: 14.11.2008, 13:54:51 Uhr) gespeichert. Es ist dadurch möglich über
den verwendeten Provider Ra16f.r.pppool.de den Verursacher der Anmeldung zu ermitteln.
macht es einen sinn, dass ich eine widerrufung an content schreibe?
die eigentliche frist wäre noch ned abgelaufen, obwohl ich ja "verzichtet" habe. und die software ist ja auch eine freeware, von dem her hab ich ja keinen kostenpflichtigen dienst in anspruch genommen.
das mit dem Geburtsdatum und
das mit dem Geburtsdatum und der IP schreiben sie alle. schüchtert ja sicher manchen ein (wie man sieht).
hamse bei mir auch versucht: mail an die beschwerdestelle weitergeleitet beschwerdestelle@spam.vzbv.de, danach kam nix mehr.
jetzt mal ganz unter uns: wenn ich an deiner stelle wäre, würd ich mal ganz schön die füsse ruhig halten und abwarten. meinst du, die würden sich die mühe machen für die paar kröten (in deren augen)? ausserdem wissen die genau, das sie über die IP eben *nicht* deine daten bekommen. dürfen die provider so einfach gar nicht rausrücken. ausserdem würden sie sich mit nem mahnverfahren selber ins knie schiessen.
bist du eigentlich schon volljährig?
bye silki
ja bin volljährig.. hab mir
ja bin volljährig.. hab mir halt gedacht, dass wenn ich scho ned mein namen richtig angebe, dann brauch ich auch das andere ned richtig angeben.
aber hälst du es für sinnvoll eine widerrufung zu schicken oder nicht?
oder soll ich einfach nichts tun und abwarten?
Keine Rechtsberatung
Hi Mystery,
wo Du Recht hast, hast Du Recht. :-) Ich könnte es mir als sinnvoll bis gar nötig vorstellen unter deartigen Beiträgen standardmässig den Hinweis zu geben, dass dies keine Rechtsberatung ist. Wenigstens kenne ich das aus anderen Foren so. Ich weiß ja nicht, auf was manch ausgehungerter Rechtsverdreher kommt und anmahnt hier würden Rechtsberatungen (von Laien) gegeben werden.
So wie gestern jemand sich hier für "Nur die Liebe zählt" scheinbar anmelden wollte, könnte auch ein anderer User mal diese Seite zitieren, hier wäre ihm das so und so gesagt worden...
Habe heute auch dickes Schreiben von Rechtanwaltskanzlei geöffnet. Seufz. :-(
Ciao,
Romana
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