Die Münchener Anwältin Katja Günther, die berüchtigt durch ihre Mahnungen für unberechtigte Forderungen für die Nutzung Abzockseiten geworden ist, wird nicht wegen Betruges oder Beihilfe des Betruges angeklagt.
Die Staatsanwaltschaft München wertete die Fälle unter dem Motto "wer so dumm ist und bezahlt, hat halt Pech gehabt" und dass den Verbrauchern eben einen gewisser Druck zugemutet werden kann.
Kommentare (Neueste zuoberst)
Sehr bedauerlich
Die Anwälte praktizieren schon längs die Abmahnungen nur um sich zu bereichern. Nach diesem Urteil wissen diese Anwählte auch ganz genau, dass es ruhig weiter so gehen kann. Wäre das wirklich aus dem Grund, dass man versucht irgendwelche Verstöße gegen den Betroffenen zu regeln, wäre es auch ok. Aber wenn die Anwählte sich daran Setzte und einen Sündenbock suchen, um eigene Tasche zu fühlen, finde ich grausam. Und denke, dass es auf langen sich so nicht annehmbar ist.
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