Auch für Schmerzen beim Zahnarzt kann es unter Umständen `Schmerzensgeld" geben. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor, über das die Zeitschrift "OLG-Report" berichtet.
Voraussetzung ist dem Richterspruch zufolge, dass die Schmerzen auf einen grob fahrlässigen Behandlungsfehler des Mediziners zurückzuführen sind (Az.: 5 U 709/07).

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