Grund zur Freude haben Geschiedene, deren Partner erneut geheiratet hat. Das Unterhaltsrecht von Mitte 2008 ist laut einem Urteil des BGH verfassungswidrig. Mit dem neuen Gesetz gilt, dass die ehelichen Lebensverhältnisse zum Zeitpunkt der Scheidung maßgebend für den Unterhaltsbedarf sind.





