Zu welchen Entscheidungen deutsche Gerichte kommen ist ja manchmal schwer nachzuvollziehen, doch was der 3. Strafsenat des BGH am 13.8.2009 unter dem Aktenzeichen 3 StR 228/09 entschieden hat, ist wider jegliche menschliche Vernunft.
Zu welchen Entscheidungen deutsche Gerichte kommen ist ja manchmal schwer nachzuvollziehen, doch was der 3. Strafsenat des BGH am 13.8.2009 unter dem Aktenzeichen 3 StR 228/09 entschieden hat, ist wider jegliche menschliche Vernunft.
Ein Versandhändler, der seine Produkte über eine Preissuchmaschine im Internet bewirbt, muss dort bereits auf die Versandkosten hinweisen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Der Verbraucher müsse in solchen Preisvergleichslisten auf einen Blick erkennen können, ob der Preis die Versandkosten enthält oder nicht.
BGH hat nun grünes Licht für Bewertungsportale geben. Andere Gruppen, außer Schülerinnen und Schüler, sind allerdings nicht so internetaffin und daher dürfte sich das erfolgreiche Geschäftsmodell von spickmich.de nicht auf andere übertragen lassen. Denn darum geht es letztendlich: Userdaten zu sammeln, Traffic zu erzeugen und Anzeigen zu verkaufen.
2006 war es als die Bunte nach dem Ausscheiden von Ex-Aussenminister Joschka Fischer aus der Bundestagsfraktion über dessen Anwesen in Berlin berichtete.
Im Rechtsstreit um Online-Videorecorder hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung in der Sache vertagt.
In einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Urteil entschied der BGH jedoch, dass das Angebot sogenannter internetbasierter Videorecorder Urheberrechte von Rundfunkunternehmen verletzen kann; es sei deshalb in der Regel unzulässig.
Schon öfter informierten wir Sie hier im Blog über Entscheidungen von Gerichten zur rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen. Häufig ist die Einschätzung, ob ein Rechtsmissbrauch i.S.d. § 8 Abs. 4 UWG vorliegt oder nicht, sehr schwer. Die Gerichte haben in ihren Entscheidungen dafür die unterschiedlichsten Anforderungen gestellt.
Die Pressestelle des Bundesgerichtshof gab vergangene Woche bekannt, dass in einem Rechtsstreit um die Domain ahd.de das Unternehmen gegen den Inhaber der Domain kaum etwas ausrichten kann. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Das klagende Unternehmen, ein Anbieter von Hard- und Software, nutzt seit Oktober 2001 die Abkürzung "ahd" für die eigene Firma.
Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung dürfen Verkäufer beim Austausch eines fehlerhaften Produktes keine Nutzungsentschädigung verlangen. Bereits geleistete Zahlungen müssen erstattet werden. Mit dem gestrigen Urteil gab der Bundesgerichtshof einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen die Quelle AG statt. “Verbraucher haben Anspruch auf fehlerfreie Produkte.
Es ist eine lukrative Masche bei der Google-Suche: Firmen buchen als Schlüsselwort einfach den Namen ihres Konkurrenten – und locken dessen Kunden dann über eine Werbeanzeige auf die eigene Webseite. Der Bundesgerichtshof hat gegen diese Praxis nichts einzuwenden, aber auch der EuGH hat noch ein Wort mitzureden.
Vermieter können sich bei verspäteter Zustellung einer Abrechnung nun nicht mehr mit angeblichen Fehlern der Post rausreden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind die Eigentümer für die fristgerechte Zustellung verantwortlich. Das Urteil hat für Mieter jedoch auch einen teuren Nachteil...