Falsche Anlageberatung: Banker kann belangt werden
Bankkunden können ihre Berater unter Umständen für verlustbringende Investitionsempfehlungen belangen. Dafür müssen sie jedoch ein Gesprächsprotokoll vorweisen, aus dem hervorgeht, dass auf Risiken nicht hingewiesen wurde. Dies sagte Sylvia Beckerle von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Kunden sollten daher nach dem Beratungsgespräch auf einer Kopie des Protokolls bestehen. Banken seien zwar nicht zum Aushändigen verpflichtet. Doch müsse stark an der Seriosität eines Geldinstituts gezweifelt werden, wenn es keine Bereitschaft dazu zeigt.
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