Eltern haften nur bedingt für ihre Kinder
Am generellen "Der Anschlussinhaber haftet für alles" hat das OLG Frankfurt seine Zweifel: wenn noch kein Verdachtsmoment vorliegt, dass urheberrechtlich geschütztes Material getauscht wird, müssen Eltern ihren Kindern nicht am Rechner hinterherschnüffeln. Eine Klage wurde mit dieser Begründung abgewiesen.
Quelle:
Do, 10/01/2008 - 09:50 - Themen: kinder, eltern, Begründung, Klage, verdacht, frankfurt, OLG, Anschlussinhaber
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