Unter 7664 Euro: Befreiung von Abgeltungssteuer
Steuerzahler mit einem Jahreseinkommen von weniger als 7664 Euro zahlen keine Einkommensteuer. Diese Steuerzahler können sich auch nach dem Jahreswechsel von der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge befreien lassen, wenn sie noch vor dem Jahresende eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen, erläutert der Bund der Steuerzahler in Berlin. Wird diese Bescheinigung bei der Bank oder Sparkasse vorgelegt, werden die Kapitalerträge ohne Steuerabzug gutgeschrieben.
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