Abgeltungsteuer – Schon mal gehört?
Wer kann sich von der Abgeltungsteuer befreien?
Für alle Anleger wird es weiterhin einen Sparerfreibetrag geben. Der heißt dann Sparerpauschbetrag: Für Ehepaare bleiben 1.602 Euro, für Singles 801 Euro Einkünfte aus Kapitalanlagen im Jahr steuerfrei. Wie bisher kann hierfür bei der Bank ein Freistellungsauftrag gestellt werden; ein bereits bestehender bleibt auch grundsätzlich weiterhin gültig.
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