Unter BitTorrent versteht man ein kollaboratives Filesharing-Protokoll. Es ist seit langem umstritten, ob die Betreiber eines BitTorrent-Trackers rechtlich für Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden können, die durch die nicht-lizenzierte Bereitstellung der Dateien auf den einzelnen Rechnern begangen worden sind. In Deutschland hatte jüngst das OLG Düsseldorf bei der Frage der Haftung des Betreibers eines eDonkey-Servers im konkreten Fall keine rechtliche Verantwortlichkeit gesehen. Allerdings existieren in Deutschland zu dieser Frage auch anderslautende Urteile. http://www.e-recht24.de/news/urheberrecht/957.html

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