Seit 1. April gibt es eine neue amtliche Musterwiderrufsbelehrung. Dies betrifft z.B. Internetshops und E-Bay Händler. Wer nach dem 1. Oktober noch die alte Musterbelehrung verwendet, muss verstärkt mit einer Abmahnung rechnen.
http://www.mcadvo.com/DE/de/184_alle-meldungen_view_267_n...
- Logbuch von Romana
- Neuen Kommentar schreiben
- 1 Punkt







