Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin
05.03.2009
Mitgliedschaft für fabriken.de und rezepte-ideen.de plötzlich kostenpflichtig
Bei der Verbraucherzentrale Berlin haben sich zahlreiche verunsicherte Verbraucher gemeldet, die Rechnungen für die Mitgliedschaft auf den Internetseiten fabriken.de und rezepte-ideen.de bekommen haben. Die Verbraucherzentrale rät: Nicht zahlen!
Die Betreiber von Internetvertragsfallen lassen sich ständig neue Maschen einfallen, um Verbraucher in ihre Fänge zu bekommen. Den neuesten Versuch startete die Connects 2 Content GmbH aus Düsseldorf. Sie betreibt die Seiten fabriken.de und rezepte-ideen.de.
Die Anmeldung auf diesen Seiten war bis vor wenigen Wochen noch kostenlos. Sie wurden als "kostenlose Community" beworben. Am 14.01.2009 haben die Betreiber in einem "Newsletter" an ihre Mitglieder angekündigt, dass die Seite ab dem 01.02.2009 kostenpflichtig sein soll und auch die bisherigen Mitglieder zahlen müssen, wenn sie nicht innerhalb von zwei Wochen kündigen. Die Mitgliedschaft soll automatisch zu einem 2-Jahresvertrag werden und monatlich 7 € kosten.
In dieser Woche hat die Connects 2 Content GmbH nun die Rechnungen über eine Jahresgebühr von 84 € an ihre "Community-Mitglieder" verschickt.
"Diese Forderung ist rechtlich völlig haltlos", erklärt Ronny Jahn von Verbraucherzentrale Berlin. "Aus einer kostenlosen Mitgliedschaft kann nicht durch eine einseitige Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine kostenpflichtige Mitgliedschaft werden."
Die Verbraucherzentrale rät allen Betroffenen: Nicht Zahlen! Nicht einschüchtern lassen! Auch dann nicht, wenn eine Rechnung von einem Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt kommt!
Die Verbraucherzentrale Berlin wird die Connects 2 Content GmbH wegen der Einziehung der unberechtigten Forderungen abmahnen.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
http://www.vz-berlin.de/UNIQ123625749431709/link545981A.html

Kommentare (Neueste zuoberst)
Überblick
Langsam verliere ich hier den Überblick bei der irren Menge an Abzockern.
Aber wahrscheinlich gilt für alle das Gleiche:
Nicht einschüchtern lassen
Das sind ja ungeheure Summen, die die da generieren - Wahnsinn
grüssle Mystery´s Spiele
Erstmals Haftstrafen für Abofallen-Betreiber
Erstmals Haftstrafen für Abofallen-Betreiber
Zum ersten Mal hat ein deutsches Gericht eine Gruppe von Abofallen-Betreibern wegen vollendeten gewerbsmäßigen Betruges zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt. Drei Jurastudenten betrieben seit dem Jahr 2007 unter der Domain fabrik-einkauf.com eine Abofalle.
http://www.e-recht24.de/news/strafrecht/1309.html
Verfahren eingestellt - fabriken.de
Wie nicht anders zu erwarten war, kommen die Hintermänner von Fabriken.de ohne Strafe davon.
Allerdings müssen sie den 300 Geschädigten, die Strafanzeige gestellt hatten, den überwiesenen Betrag zurückerstatten.
weiter bei heise: http://tinyurl.com/yfxhdtw
Connects 2 Content GmbH: Spanger Str. 38a - 40599 Düsseldorf
Meine Frage lautet,wie kann die o.g.Firma weiterarbeiten wenn bereits ermittelt wird?
Mit einer Mail vom 09.04.09 hatte ich gebeten meine Daten aus der Firmendatei zu loeschen,am 27.04.09 wurde mir mitgeteilt "Ihre kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft und Zugang zum Datenbank-Angebot wurde vom 01.02.2009 - 01.02.2011 angelegt.
Die Abzocker leben davon dass 95%der Leute verängstigt zahlen
Prof. Dr. Thomas Hoeren
Richter
06.04.2009, 15:51 Uhr
Auch wenn sich mal wieder jemand als "Hoeren" ausgegeben hat (den echten gibts nur mit Konterfei) - er hat Recht. Also:
1. Niemals zahlen! Unter keinen Umständen! Auch nicht bei harschem Ton der Mail. Die "Abzocker2 leben davon, dass 95% der Leute verängstigt zahlen. Verklagt wird nie einer der Säumigen.
2. Strafantrag stellen - auch wenn man nicht gezahlt hat. Es geht um versuchten Betrug - und der ist strafbar. Der Text des Strafantrags ist einfach: Unternehmen benennen, Strafantrag wegen versuchten Betrugs erwähnen und Ausdrucke der Mails beifügen. Je mehr Strafanträge zusammenkommen, dest deutlicher fällt die strafrechtliche Verfolgung aus.
3. Die Verbraucherschutzverbände einbeziehen (siehe dazu Hinweise oben). M.E. hätten die schon längst tätig sein müssen - und zwar nach UWG mit Antrag auf Gewinnabschöpfung. Es wäre extremes Unrecht, wenn diesem Unternehmen auch nur ein Cent der erschlichenen Vergütung verbliebe.
Bei der krio Anzeige ersatten!Aufruf der kripo gegen connects-2-
http://www.verbraucherrechtliches.de/2009/03/11/connects-...
und mal lesen lesen lesen auch unten am ende dieses forums!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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