Direktversicherung - Was tun im Falle einer Arbeitslosigkeit

Sollten Sie im Laufe Ihres Berufslebens einmal Arbeitslos werden, können Sie die Direktversicherung Beitragsfrei stellen lassen sofern eine ausreichende Mindestsumme zur Fortführung der Versicherung bereits erreicht wurde. In Folge der Beitragsfreistellung werden die garantierten Leistungen der Direktversicherung allerdings verringert. Der Vertrag kann in der Regel aber auch Privat fortgeführt werden und bei einer erneuten Beschäftigungsaufnahme auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden. Genauere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.

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