GEMA erzielt weiteren wichtigen Sieg gegen RapidShare
Das Landgericht Düsseldorf hat mit einem Urteil vom 23. Januar 2008 die Haftung des weltweit größten „1-Click-Webhosters“ RapidShare für Urheberrechtsverletzungen bestätigt.
RapidShare bietet seinen Nutzern die Möglichkeit, beliebige Inhalte - darunter auch in großem Umfang Musiktitel - anonym bei dem Dienst abzuspeichern und unbegrenzt abzurufen. RapidShare hatte sich bislang darauf berufen, dass allein die jeweiligen Nutzer für die illegalen Inhalte haftbar gemacht werden könnten.
Quelle:
Sa, 26/01/2008 - 20:10 - Themen: GEMA, Sieg, rapidshare, 1-Click-Webhosters, Nutzer, Möglichkeit, dienst
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